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Wiedergutmachung durch Rumänien: 
(ab Juli 2013 - endet Dezember 2017)
für Russland-Verschleppte, Baragan-Deportierte, politische Häftlinge.

Update: 29.03.2015
Ein Angebot unseres Landsmannes Ottmar Schreiber:
Für alle Triebswetterer Landsleute, die noch keinen Antrag zur monatlichen Entschädigungszahlung,  lt. D.L. 118/90 u. L.211/2013 (Baragan- u. Russland 
Deportation) gestellt haben, biete ich meine Hilfe an (Beratung, Behördengänge 
in Rumänien, Besorgung der Deportationsnachweise). Durch die jahrelange 
Erfahrung  mit den rumänischen Behörden garantiere ich eine schnelle 
Erledigung.
- keine Anzahlung
- Provision erst bei Erfolg!
Euer Landsmann:  Ottmar Schreiber
Tel: 08669/12675  (zw. 8.00-12.00 Uhr)
email: kt-s@gmx.net

WICHTIGE DETAILS beachten!


Vermerk von Wolf Walter:

Laut § 1 des Gesetzes kann der Antragsteller selbst den Antrag bei dem zuständigen Pensionsamt (siehe weiter unten) abgeben an dem er den letzten Wohnsitz hatte.
Laut § 2- kann sich der Antragsteller über einen Bevollmächtigten  (als Mandant) vertreten lassen. In diesem Fall wird der Antrag bei dem Pensionsamt abgegeben in wessen Zuständigkeit sich der Wohnsitz des Mandanten befindet.

Das heißt, dass der Antrag nur persönlich oder über einen Bevollmächtigten abgegeben werden kann. Die Zusendung per Einschreibebrief oder E-Mail ist also nicht zulässig.
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 hiermit möchte ich Sie betreffs des Antrags für Entschädigung gem. Ges. 211/2013 folgende Information zukommen lassen.

Laut Gesetz muss das Dossier entweder von dem Antragssteller persönlich, oder von einem Bevollmächtigten mit Wohnsitz in dem Zuständigkeitsbereich der Kreisagentur (siehe weiter unten) eingereicht werden. Dafür muss der Antragssteller eine Vollmacht beim Notar in Deutschland anfertigen und apostillieren (beglaubigen) lassen und auf Rumänisch übersetzen. Die per Post abgeschickten Anträge werden nicht berücksichtigt.

Bitte, nehmen Sie diese Voraussetzung ernst, so absurd es auch sein mag- absurde Schikanen sind von den rumänischen Exekutive immer zu erwarten, es wird sich von daher nichts ändern- denn sonst wird der Antrag abgelehnt.

Die Personen, die kein Bevollmächtigter in Zuständigkeitsbereich der Agentur finden, können sich für einen Unkostenbeitrag an unser Büro wenden. Dafür bitte ich Sie, den Kontakt mit mir via E-Mail (ro.grimmer@t-online.de) herzustellen und nur ausnahmsweise telefonisch. 
 

Mit freundlichen Grüssen,
avocat Rodica Grimmer LL.M.
 
 

Die nötigen Dokumente zum Herunterladen
(zum Download anklicken).


1.)Das Gesetz Nr. 211/2013 (Legea Nr. 211/2013).

2.) Antragsformular zum Gesetz 211/2013
    (Cererea priviind legea 211/2013).

3.) Die nötigen Dokumente (Actele necesare).


 
 
 
 

Die zuständigen Kreisbehörden (Agentia judeteana) in Rumänien: 

Agentia Judeteana pentru Plati si 
Inspectie Sociala Timis
Str. Florimund de Mercy nr. 2
cod 300085 Timisoara, Rumänien/Romania, 
für Betroffene mit letztem Wohnsitz im Kreis Temesch (Judetul Timis); 

Agentia Judeteana pentru Plati si 
Inspectie Sociala Arad
Str. Gh. Lazar nr. 20, 
cod 310126 Arad, Rumänien/Romania, 
für Betroffene mit letztem Wohnsitz im Kreis Arad (Judetul Arad); 

Agentia Judeteana pentru Plati si 
Inspectie Sociala Caras Severin
Str.Traian Lalescu nr. 27
cod 320050 Resita, Rumänien/Romania, 
für Betroffene mit letztem Wohnsitz im Kreis Karasch-Severin (Judetul Caras-Severin).

 


 
 
 
 
 
 
Externe Links 
(siehe Impressum)
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"Das Treffil Buch"
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Violetta Pundichi
http://www.la-vio.de